Akkreditierung wird neu geregelt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2011 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 23.09.2011 verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (Instrumentenreformgesetz) keinen Einspruch einzulegen. Mit Unterschrift des Bundespräsidenten wird das Gesetz am 01.04.2012 in Kraft treten.

Damit endet zum 31.03.2012 die Gültigkeit der AZWV wie auch die Befugnis der Anerkennungsstelle bei der BA zur Erteilung von Anerkennungen der fachkundigen Stellen nach der AZWV. Auch der Anerkennungsbeirat bei der Anerkennungsstelle wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Ab 01.04.2012 wird dann die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Akkreditierung der fachkundigen Stellen vornehmen. Nachfolgerin der bisherigen AZWV wird eine neue Verordnung sein, die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung“ (AZAV) heißen soll. Die AZAV soll ebenfalls zum 01.04.2012 in Kraft treten. Ein erster Entwurf dieser Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt seit Anfang dieses Jahres vor.

Hier können Sie den Entwurf des BMAS für die neue Verordnung als PDF downloaden.

Hier finden Sie die Stellungnahme des BBB zu dem Verordnungsentwurf.