Zweites Trägergespräch mit der BA in Nürnberg
Am 1. April 2003 fand in der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit ein Gespräch, deklariert als "Erfahrungsaustausch", zum Thema "Förderung der beruflichen Weiterbildung" statt.
Der Erfahrungsaustausch setzte das im Dezember 2002 bereits begonnene Gespräch zwischen BA und Bildungsträgern fort und diente im wesentlichen dem Ziel, den verantwortlichen Mitarbeitern der Bundesanstalt konkrete Hinweise zu geben, was im Hinblick auf FbW vor Ort in den letzten drei Monaten geschehen ist.
Seitens der Bundesanstalt nahmen das Vorstandsmitglied Heinrich Alt, der Geschäftsbereichsleiter I, Herr Wagon, der Bereichsleiter I b, Herr Stern, der Referatsleiter I b 2 (FbW), Herr Steckel, sowie die Mitarbeiter seines Referats teil.
Der Teilnehmerkreis auf der Seite der Bildungsträger wurde im wesentlichen durch Mitglieder des Bildungsverbandes geprägt, darüber hinaus war der VDP vertreten sowie u.a. die Dekra Akademie und die Euro-Schulen Organisation.
Herr Alt wies in seinem Einleitungsstatement darauf hin, dass der Eingliederungstitel (EGT) dezentral verwaltet werde, was zur Folge hat, dass der FbW-Anteil am EGT im Jahre 2003 nur noch 38 % beträgt. Im Vorjahr belief sich der FbW-Anteil noch auf 49 %, was eine Absenkung um 11 Prozentpunkte bedeutet und faktisch einer 20%igen Kürzung gleichkommt. Da es sich hierbei um Durchschnittswerte handelt, ist die auch von den Trägern beobachtete völlige Unterschiedlichkeit der Situation in den verschiedenen Arbeitsämtern erklärbar. Herr Alt wies weiter darauf hin, dass die Absenkung von FbW in diesem Umfang von der BA-Spitze so nicht geplant gewesen sei. Die Absenkung des EGT im Jahre 2003 sei vielmehr maßvoll gewesen, das Hauptproblem sei – neben der Ad-hoc-Einführung der Bildungsgutscheine – die Schaffung der neuen Instrumente (vor allem PSA), die ebenfalls aus dem gekürzten EGT finanziert werden müssen.
Jahresdurchschnittlich sieht Herr Alt einen Bestand von 260.000 Teilnehmern im Jahre 2003 im Verhältnis zu 330.000 im Vorjahr. Da es sich hierbei um einen Jahresdurchschnittsbestand handelt, werden die monatlichen Bestandszahlen stetig sinken, so wird für den Dezember 2003 ein Bestand von (eher optimistisch) 240.000 Teilnehmern erwartet.
Die Quasi-Halbierung der Neueintritte im Januar und Februar 2003 hat sich im März weiter fortgesetzt.
Herr Alt gab Irritationen in der Wahrnehmung der Geschäftspolitik zu und erläuterte, dass wenig Spielraum für neue Impulse vorhanden sei.
Die BA arbeite mit Hochdruck an einer Evaluation von FbW als Alternative zu der Verbleibsprognose von 70 %. Er lud die Bildungsträger dazu ein, gemeinsam mit der BA und dem IAB hierzu Vorschläge zu machen. Zur Zeit gebe es jedoch noch keine Alter-native zur Prognose, und Herr Alt appellierte an die Bildungsträger, die 70%-Verbleibs-Prognose nicht als "Monstranz" vor sich her zu tragen. Er relativierte die Verbleibsprognose insofern, als das Nichterreichen der Verbleibsquote für die AA-Mitarbeiter nicht sanktions-bewehrt sei, die Prognose und ihre Realisierung seien wichtig für die Eingliederungsbilanz, die wiederum interpretierbar ist.
Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass die Praxis in den Arbeitsämtern derart unter-schiedlich ist, dass von einer einheitlichen Geschäftspolitik nicht mehr die Rede sein kann. Vor allem der Umgang mit den Bildungsgutscheinen sei chaotisch und überfordere Bundesanstalt und Träger, so dass eine Notbremsung eigentlich erforderlich wäre. So haben viele Arbeitsberater schlichtweg Angst, Bildungsgutscheine auszugeben, weitere Ämter gehen dazu über, Bildungsgutscheine nur gegen Nachweise adäquater Arbeitsplatzangebote auszugeben.
Auch über die Frage, in welchem Umfang die ausgegebenen Bildungsgutscheine eingelöst werden, besteht Unklarheit. Eine Befragung der DEKRA Akademie ergab, dass lediglich 25 % der Bildungsgutscheine eingelöst würden.
Herr Alt sagte zu, die bislang gemachten schlechten Erfahrungen mit dem Bildungsgutschein im politischen Raum zu problematisieren. Da die Bildungsgutscheine jedoch gesetzlich festgeschrieben sind, besteht kurzfristig nur wenig Aussicht, die Gutscheine für FbW entweder vollständig abzuschaffen oder ggf. parallel Alternativverfahren einzuführen.
Im Hinblick auf die Bundesdurchschnittskostensätze war keine Bereitschaft zur Korrektur erkennbar. Vielmehr wurde pauschal darauf hingewiesen, dass die Ämter Spielräume hätten.
Weiter wies Herr Stern darauf hin, dass die Schnittstelle zwischen Trainingsmaßnahmen und FbW neu definiert werden soll. Ein erster Schritt war die Verlängerung der Dauer von Trainingsmaßnahmen. Im Gegensatz zu FbW-Maßnahmen können Trainingsmaßnahmen ausgeschrieben werden - gewissermaßen als "Alternative" zu den Bildungsgutscheinen.
Fazit
Erwartungsgemäß konnte das Gespräch nicht eine Verbesserung oder gar das Ende der bedrohlichen Situation zum Ergebnis haben, zumal viele Ursachen der Krise nicht BA-gemacht sind, sondern durch die neue Gesetzgebung verursacht sind. Allerdings wurde zugesagt, einen Teil des Wildwuchses zurück zu schneiden bzw. transparent zu machen:
So wurde die Anregung aufgenommen, dass auf Amtsebene mitgeteilt werden soll, wie viele Bildungsgutscheine mit welchem Bildungsziel ausgegeben werden.
Den Bildungsgutschein-Inhabern soll eine Liste mit den Maßnahmen und den Trägern ausgehändigt werden.
Regelmäßige Treffen zwischen Trägern und AA vor Ort werden von der BA angeregt.
Eine Clearing-Stelle auf LAA- oder BA-Ebene soll strittige Fragen klären helfen.
Herr Alt sagte weiter zu, dass er die Ämter anregen werde, regelmäßig mit den Trägern zu sprechen, um die ohnehin vorhandenen Irritationen zu vermindern.
Abschließend wurde ein weiteres Treffen noch vor der Sommerpause in Frankfurt am Main vereinbart, das voraussichtlich Mitte bzw. Ende Juni 2003 stattfinden soll.