BQM – Bildungs-Qualitäts-Management

Der Qualitätsstandard für die Weiterbildung

 

Anforderungen an Qualität in der Bildung

Zertifizierung nach dem BQM

Für Bildungsträger

Für Zertifizierer

Kontakt

Informationsmaterial

 

Anforderungen an Qualität in der Bildung

Der Bildungsverband wurde explizit als Qualitätsverbund gegründet, dessen Mitglieder sich zur Einhaltung der  BBB-Qualitätsgrundsätze verpflichten. So war es selbstverständlich, einen auf die Bildungsbranche zugeschnittenen, vergleichsweise leicht zu übertragenden Qualitätsstandard zu schaffen.

Zunehmender Wettbewerbsdruck sowie wachsende Kundenforderungen führten in den letzten Jahren zu einer verstärkten Qualitätsdiskussion in der Bildung und zur Suche nach praxisgerechten Lösungen für die Umsetzung unterschiedlicher Anforderungen. 

BQM -  der Qualitätsstandard zur Erfüllung der AZWV

Die "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZWV), in Anwendung seit dem 01.01.2006,  fordert von Bildungsträgern - neben anderen Nachweisen - ein wirksames QM-System. Die AZWV wird durch die Empfehlungen bzw. die Feststellungen des Anerkennungsbeirates interpretiert. Mit seinem Qualitätsstandard BQM hat der Bildungsverband einen Standard entwickelt, der die in der AZWV formulierten Anforderungen in die Bildungspraxis übersetzt und damit "lebbar" macht.

Nutzen des BQM-Standards

  • Der BQM ist für Bildungsträger aller Größe attraktiv und bezahlbar. Gewährleistet wird dies durch eine Konzentration auf die Kernprozesse der Weiterbildung und ein kostenoptimiertes Zertifizierungsverfahren. 

  • Der BQM wurde konzipiert speziell mit dem Ziel, den kompletten Erfordernissen der §§ 84, 85 SGB III bzw. der AZWV zu entsprechen. Somit hebt sich der BQM positiv ab von zahlreichen anderen Qualitätsansätzen, die eine reine Selbstbewertung vorsehen oder "nur" die Forderung eines QM-Systems nach § 84,4 SGB III erfüllen.  

  • Der BQM-Standard wurde von Experten aus der Weiterbildung sowie der Bewertung und Entwicklung von Managementsystemen passgenau für die Weiterbildung entwickelt. 

  • Der BQM unterstützt Bildungsträger bei der Bewertung, inwiefern sie mit ihrem QM-System die Anforderungen der AZWV erfüllen. 

Crossreferenz / Entsprechungen zwischen §§ 84, 85  SGB III bzw. AZWV und dem BQM

Dass der BQM die Anforderungen der §§ 84, 85 SGB III erfüllt, macht die folgende Gegenüberstellung zwischen den Anforderungen des Gesetzgebers einerseits und der Umsetzung im BQM andererseits deutlich: 

 

Zertifzierung nach dem BQM

Ein Nachweis, dass das eigene Qualitätsniveau einer externen Überprüfung standhält, ist im  FbW-Bereich nicht nur durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch dem Image und damit einer größeren Wettbewerbsfähigkeit kommt eine externe Überprüfung zugute. Durch die Möglichkeit der kostengünstigen kombinierten Zertifizierung nach AZWV und BQM kann ein doppelter Nachweis des erfolgreichen Bestehens ohne großen organisatorischen oder finanziellen Mehraufwand für den Bildungsträger erbracht werden. 

Zertifizierungsverfahren

Sobald der Bildungsträger ein den BQM-Standard erfüllendes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut und wirksam eingeführt hat, kann er sich zur externen Zertifizierung anmelden. Dies geschieht in folgenden Schritten: 

 

Zertifizierungskosten

Der BQM entspricht in seinen Kostenberechnungen überwiegend den im ISO-9001-Verfahren üblichen Festlegungen. So wird der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Träger Rechnung getragen und dennoch ein hoher Prüfstandard aufrechterhalten. 

Für konkrete Angebote und Klärung der Zertifizierungsaufwände wenden Sie sich bitte direkt an den Zertifizierer, ebenso für die Kosten einer Parallelzertifizierung BQM / AZWV!

 

Zugelassene Zertifizierer

Zertifizierer für den BQM-Standard können die Zertifizierungseinrichtungen werden, die vom Bildungsverband nach einem geregelten Verfahren zugelassen werden. Voraussetzung für die Zulassung als BQM-Zertifizierer ist unter Anderem der Nachweis von Fachkompetenz bei der Bewertung von QM-Systemen im Bildungsbereich. 
Die Liste der Zertifzierer wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zertifizierer nach dem BQM sind zur Zeit: 

Service für Bildungsträger

Bereits nach dem BQM zertifizierte Bildungsträger sind unter Anderem:

 

Ständige Weiterentwicklung

Marktgerecht zu agieren, das eigene System ständig auf Verbesserungspotenzial hin zu untersuchen und im Sinne der Kunden - Gesetzgeber, Unternehmen, Teilnehmer, Kostenträger - zu optimieren, ist für den Bildungsverband als Qualitätsverbund selbstverständlich. Durch den regelmäßigen fachlichen Austausch mit fachkundigen Stellen, Auditoren, Weiterbildungsträgern und ihren Qualitätsverantwortlichen fließen externe Anforderungen und Erfahrungen aus der QM-Praxis in den BQM-Standard ein. Somit ist der BQM an den Anforderungen der §§ 84, 85 SGB III, der AZWV, ihrer aktuellen Interpretation sowie weiterer relevanter Normen ausgerichtet und wird kontinuierlich weiterentwickelt.  

 

Statusbewertung

Wie viel ist noch zu tun auf dem Weg zu einem - im Sinne der AZWV - anerkennungsfähigen QM-System? Welche Anforderungen des BQM sind in bei Ihrer Bildungsorganisation bereits umgesetzt, welche Verfahren müssen noch erarbeitet und eingeführt werden? Für Bildungsträger, 

  • die ein QMS nach dem BQM-Standard einführen wollen oder

  • die zunächst ein anderes existierendes QMS mit dem BQM-Standard vergleichen und sich danach erst für eine Zertifizierung entscheiden wollen

bietet der BBB ebenfalls entsprechende Informationen an. 

Eine erste Orientierungshilfe zur Einschätzung der "Qualitätsreife" Ihrer Organisation bietet unsere Selbstbewertungs-Checkliste. Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf zur Standortanalyse oder zur Einführung eines QMS nach dem BQM-Standard haben, wenden Sie sich bitte direkt an den BBB oder an einen unserer BQM-Berater.  

Qualifizierung von Qualitätsmitarbeitern

Die Aufrechterhaltung eines hohen Standards bei den BQM-Bildungsträgern stellt der BBB unter Anderem durch praxisbezogene Schulungen zur Einführung und Bewertung eines QM-Systems nach dem BQM sicher. Sowohl Qualitätsbeauftragte nach dem BQM als auch Auditoren sowie Berater werden in den entsprechenden praxisbezogenen Workshops mit dem BQM-Standard vertraut gemacht. Auch individuelle Schulungen können angeboten werden.

Um ein QM-System nach dem BQM-Standard einzuführen, muss der Weiterbildungsträger die Ernennung eines Qualitätsverantwortlichen in der obersten Leitung bzw. eines Qualitätsbeauftragten (QMB) nachweisen. 

Soll der Qualitätsbeauftragte den Einführungs- und Vorbereitungsprozess maßgeblich mitgestalten, benötigt er Kenntnisse zur Funktionsweise von QM-Systemen im Allgemeinen sowie zum BQM im Besonderen. Entsprechende Handlungskompetenz vermittelt der BBB auf Anfrage gerne.

Berater

Der BQM-Standard legt nicht fest, ob der Bildungsträger für die Statusbewertung, die Einführung eines QMS nach dem BQM und die Zulassung durch die fachkundigen Stellen bzw. Zertifizierer auf eigene Mitarbeiter - insbesondere den Qualitätsbeauftragten - oder auf externe Beratung zurückgreift. Externe Beratung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die eigenen personellen Ressourcen begrenzt sind.  

Der BQM-Standard sieht vor, dass die vom BBB zugelassenen BQM-Berater nicht nur über Grundlagenkenntnisse in der Weiterbildung und in der Bewertung von QM-Systemen verfügen. Darüber hinaus absolvieren sie, wie auch die BQM-Auditoren,  eine Schulung zu den Besonderheiten des BQM-Standards und zur praxisnahen Anwendung. Gerne nennen wir Ihnen kompetente Ansprechpartner!.

 

Für Zertifizierer

Zulassung als BQM-Zertifizierer

Der Bildungsverband stellt einen hohen BQM-Prüfungsstandard dadurch sicher, dass er sich kompetenter Zertifizierer und Auditoren bedient. Voraussetzung für die Antragsstellung zum BQM-Zertifizierer ist deshalb eine gültige Akkreditierung als Zertifizierungsgesellschaft nach den DIN EN 45012 mit EAS (Scope) 37. 

Ausführliche Informationen zum Zulassungsverfahren als BQM-Zertifizierer entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verfahrensanweisung BQM2-VA-Akk

Erklärung der Zertifizierungsgesellschaft

 

Kontakt

Sie haben Fragen zum BQM und wollen direkt mit uns in Kontakt treten? Dann wenden Sie sich bitte an den 

Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V.
Corinna Kieser
Alter Teichweg 19
22081 Hamburg
Tel.: 040/35094-214
E-Mail: corinna.kieser@bildungsverband-online.de

 

Informationsmaterial

Ausführlichere Informationen zur Gestaltung von Kurs- und Kundenprozesse, zum Ablauf der Zertifizierung, zum zeitlichen und finanziellen Aufwand bei der Zertifizierung sowie zu den Voraussetzungen des so genannten Matrixverfahrens (für überregionale Bildungsträger mit einem zentral gelenkten Qualitätsmanagementsystem) entnehmen Sie bitte unserem Kompendium,  das Sie zum Preis von 9,80 EUR zzgl. Porto bei uns bestellen können,  oder Sie wenden sich an Corinna Kieser, Tel.: 040/35094-214.