Home > 2024 > Der BBB auf dem Bildungsträgertreffen 2024 – gemeinsam für eine zukunftsorientierte Bildungslandschaft

Der BBB auf dem Bildungsträgertreffen 2024 – gemeinsam für eine zukunftsorientierte Bildungslandschaft

Aktuelles aus dem Bildungsträgertreffen 2024: Trends und Herausforderungen im Bildungsbereich

Am 16. April 2024 fand das alljährliche Bildungsträgertreffen in Nürnberg statt, ein bedeutendes Ereignis, das Bildungsträger aus ganz Deutschland zusammenbringt, um über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bildungsbereich zu diskutieren. Das Treffen bot eine einzigartige Plattform für den Austausch über bildungsrelevante Themen und gewährte zudem Einblicke in die Arbeitsmarktpolitik aus der Perspektive der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Mein NOW und KURSNET: Eine kontinuierliche Herausforderung

Ein zentrales Thema des Treffens war die fortlaufende Diskussion über „Mein NOW“ und „KURSNET“. KURSNET dient weiterhin als Datengrundlage für Mein NOW, weshalb bei mein NOW mit ähnlichen Herausforderungen, wie bei Kursnet zu rechnen ist. KURSNET verzeichnete kürzlich einen Anstieg der Angebote auf knapp 10,9 Millionen, wobei die Mehrzahl dieser Angebote von zehn großen Trägern stammt. Um dieser wachsenden Angebotsflut entgegenzuwirken, wurden Maßnahmen zur Begrenzung der Angebote eingeführt. Es wurde eine maximale Anzahl von 400.000 Veranstaltungsterminen pro Bildungsanbieter festgelegt. Diese Höchstgrenze gilt auch für Unternehmen, die wirtschaftlich so verbunden sind, dass von einem Bildungsanbieter auszugehen ist. Ein Account darf maximal 50.000 Veranstaltungstermine beinhalten. Wenn die maximale Anzahl pro Account überschritten wird, kann bei der KURSNET Redaktion ein weiterer Account beantragt werden.

Zu KURSNET gab es verstärkt Nachfragen, da dort teilweise Angebote eingestellt werden, die am genannten Standort nicht verfügbar sind. Dennoch ist es der BA nicht möglich, die Standorte zu hinterfragen, da sie  AZAV zertifiziert sind. Der BBB wird sich der Sache weiter annehmen, um gemeinsam mit den Partnern im AZAV-Beirat und der DAkkS dafür zu sorgen, dass Weiterbildungswillige ihre Angebote auch finden.

Rechtskreiswechsel und Haushaltsplanung

Eine weitere Herausforderung, die diskutiert wurde, betrifft den Rechtskreiswechsel infolge des Bundeshaushaltes, der Anpassungen in der Ablauforganisation zwischen Arbeitsagenturen und Jobcentern erfordert. Die BA betonte die Komplexität der Haushaltsplanung und die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass es nicht zu einem Einbruch der Förderungen bei den Jobcentern kommt. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenarbeit mit den Jobcentern intensiviert.

Jobturbo: vielversprechende Ansätze

Weiterhin wurde auch auf den Jobturbo eingegangen, dessen erste Ergebnisse laut BA vielversprechende Ansätze für eine erfolgreiche Umsetzung zeigen. Die BA wirbt daher für eine verstärkte Mitwirkung beim Jobturbo.

Strategischer Einkauf und Nachhaltigkeitskriterien

Besonderes Augenmerk wurde auf den strategischen Einkauf gelegt, der Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Effizienz in der Beschaffung umfasst. Hierbei wird das Trägermanagement ausgeweitet und auf den Bereich des Sozialgesetzbuches II erweitert. Ziel ist es, Nachhaltigkeit in die Vergabeverfahren zu integrieren, wir hatten im Herbst letzten Jahres zu den damals allerdings noch sehr unkonkreten Absichten der BA informiert. Dazu wird es ab dem 28. Oktober erste Veränderungen geben, auf die Sie sich bereits jetzt einstellen können:

  • Elektrische Geräte sind nach Dienstschluss auszustellen, sofern damit keine Funktionsbeeinträchtigung verbunden ist.
  • Es ist Druckpapier unter beidseitiger Papierbedruckung und Hygienepapier zu verwenden, das zu 100% aus Altpapier hergestellt wurde.
  • Reinigung der für die Maßnahmedurchführung genutzten Räumlichkeiten mit Mitteln, die den Anforderungen der Kriterien mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen für Reinigungsmittel entsprechen. Ausnahme, wenn keine Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers besteht.
  • Im Grundsatz ist nur elektrischer Strom zu nutzen, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Ausnahme für Strom aus fossilen Quellen, wenn der Auftragnehmer am jeweiligen Durchführungsort die Art der Stromerzeugung nicht frei wählen kann.

Bundesdurchschnittskostensätze

Weiterhin werden die Bundesdurchschnittskostensätze zum 1. Juli neu veröffentlicht. Ohne dem Verfahren vorwegzugreifen, wurde angedeutet, dass eine Erhöhung der BDKS durchaus in Erwägung gezogen wird.

Honorarkräfte

Auf Forderung des BBB gab es einen spontanen Exkurs zum Thema Honorarkräfte und Scheinselbstständigkeit, ein Thema das zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Bildungslandschaft vor neue Herausforderungen stellt. Die Bundesagentur für Arbeit ist sich hierbei der Herausforderungen durchaus bewusst.