Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen

Der Streit um die Zuordnung von beruflichen Bildungsabschlüssen und der allgemeinen Hochschulreife in den Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) hält weiter an. Während die Kultusministerkonferenz (KMK) das Abitur auf der Stufe 5 ansiedeln und die beruflichen Bildungsabschlüsse auf die Stufen 3 – 5 verteilen möchte, bestehen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Bundesregierung darauf, berufliche und allgemeine Bildungsabschlüsse gleich zu behandeln.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage DER LINKEN hat die Bundesregierung unmissverständlich klargestellt, dass sie die Auffassung der Kultusminister bezüglich der Zuordnung der beruflichen Bildungsabschlüsse nicht teilt. Im Zuge der beruflichen Weiterbildung erworbene Bildungsabschlüsse sollen nach ihrer Meinung oberhalb des Abiturs eingestuft werden. „Die Zuordnung der beruflichen Fort- bzw. Weiterbildungsabschlüsse „Meister“ und „Techniker“ erfolgt ebenso wie die Zuordnung der Bachelorabschlüsse auf Niveau 6 des DQR anhand der fachlichen Definitionen des Niveaus 6 („Deskriptoren“) der DQR-Matrix“, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Weitere Infos gibt es unter: www.deutscherqualifikationsrahmen.de/de