Deutschland braucht ein Erwachsenenbildungsgesetz!
BBB-Vorsitzender Rudolf Helfrich zur Bundestagsanhörung „Lebenslanges Lernen - Bedarf und Finanzierung“ am 29. Januar 2007
Anlässlich der Erörterungen der Empfehlungen der von der früheren Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“ im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung erklärte der als Sachverständiger geladene Vorsitzende des Bildungsverbandes, Rudolf Helfrich, am 29.01.07 in Berlin:
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Angesichts der weiterhin hohen Zahl von über 4 Mio. von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen sollte wieder stärker als in den letzten Jahren auf das für die Arbeitsmarktintegration bewährte Instrument der beruflichen Weiterbildung zurückgegriffen werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom Januar 2007 befanden sich 51,1 % der Teilnehmer von Qualifizierungsmaßnahmen (SGB III-Bereich), die zwischen Mai 2005 und April 2006 stattfanden, sechs Monate nach Maßnahmeende in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und 72,6 % bezogen kein Arbeitslosengeld mehr. Allerdings reicht die Förderung von Bildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur, die gegenwärtig rund 200.000 Arbeitslosen weniger zuteil wird als noch vor vier Jahren, bei weitem nicht aus, um die Qualifizierungsdefizite etwa von Personen ohne Hauptschulabschluss und/oder eine Berufsausbildung zu kompensieren, ganz zu schweigen von schätzungsweise 4 Mio. Menschen, die in Deutschland als funktionale Analphabeten gelten. Hier, so Rudolf Helfrich, müssen Bund und Länder neue Wege beschreiten. |
Der Zeitpunkt für die Vorlage eines Erwachsenenbildungsgesetzes, mit dem die Zuständigkeiten sowie die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, insbesondere für junge Erwachsene, geregelt werden, ist längst überfällig. Gerade junge Menschen, die nicht sogleich im ersten Anlauf den Schul- oder Ausbildungsabschluss erreicht haben, verdienen eine „zweite Chance“. Dies sei ebenso ein Gebot sozialstaatlicher Verantwortung wie ökonomischer Vernunft, denn ohne die Heranführung unzureichend qualifizierter Personen an die von der Wirtschaft nachgefragten Berufsabschlüsse werde sich die bereits wahrnehmbare Lücke bei fachlich qualifizierten Arbeitskräften immer weiter öffnen.
Um breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zur Weiterbildung unter finanziellen Aspekten zu erleichtern, kann das kürzlich von der Bundesregierung vorgeschlagene „Bildungssparen“ ein nützlicher Baustein sein, der umso bessere Wirkung erzielt, wenn er eingebettet wird in eine bildungspolitische Gesamtarchitektur, wie sie der Bildungsverband zunächst in der Vorlage des Entwurfes eines Erwachsenenbildungsgesetzes fordert.