Fachgespräch Qualitätsmanagement am 22. Juni 2011

Was haben DIN ISO 29990 und AZWV gemeinsam, was unterscheidet die beiden Normen? Welche Entwicklungen sind hier in nächster Zeit zu erwarten? Diesen Fragen widmete sich der BBB bei einem Fachgespräch am 22. Juni in den Räumen des TÜV Rheinland in Köln. Rund 40 Teilnehmer aus den BBB-Mitgliedsunternehmen und einige Vertreter von fachkundigen Stellen diskutierten über die Vorträge von Andreas Orru, Geschäftsführer der fachkundigen Stelle Certqua, und von Kurt Berlinger, dem Leiter der Anerkennungsstelle in Nürnberg.

Andreas Orru (im Foto oben bei seinem Vortrag) nahm eine durchaus kritische Haltung ein zur DIN ISO 29990, der mittlerweile internationalen Norm zu "Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung“. So präzisiere der - seit Dezember 2010 auch in der deutschen Fassung vorliegende - internationale Standard zwar die Forderungen der DIN ISO 9001 in den Punkten Evaluation von Bildungsmaßnahmen, Personalmanagement oder Lernbedarfsfeststellung. Andererseits stelle die neue Norm aber besonders hohe und schwer zu realisierende Anforderungen an Auditoren und Bildungsträger – etwa beim Finanz- und Risikomanagement. Insgesamt aber, so Orrus Fazit, wäre es wohl sinnvoller gewesen, die bewährte DIN ISO 9001 um einige bildungsspezifische Aspekte zu erweitern und die wichtigen Punkte der jetzigen ISO 29990 sozusagen als Anhang zur ISO 9001 zu formulieren. In der anschließenden Diskussion wird klar: einige Zertifizierungsgesellschaften planen, sich als Zertifizierer für die ISO 29990 akkreditieren zu lassen. Die Mehrzahl der anwesenden Bildungsträger will zunächst beobachten, wie sich die Akzeptanz und „Marktgängigkeit“ der neuen Norm entwickelt, ehe sie eine Entscheidung für eine ISO-29990-Zertifizierung treffen.

Dass die AZWV in ihrem Kern weiterhin Bestand hat und nicht etwa durch die DIN ISO 29990 abgelöst wird, machte der Leiter der Anerkennungsstelle deutlich. Zwar sei im Moment vieles im Fluss – auch vor dem Hintergrund des ab 1.4.2012 greifenden neuen Gesetzes zur Instrumentenreform. Ebenso führe die geplante Auflösung der bisherigen Anerkennungsstelle und ihrer Neugründung als Organ bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS zu viel Unsicherheit bei allen Betroffenen und Beteiligten: bei Bildungsträgern, fachkundigen Stellen, Bundesagentur für Arbeit und örtlichen Arbeitsagenturen, bei Anerkennungsbeirat und Anerkennungsstelle sowie bei der DAkkS selbst. Ebenso stehe noch nicht fest, wer über eine evtl. Überschreitung der Bundesdurchschnittskostensätze bei geplanten Maßnahmen entscheide, und welche Kriterien dabei angelegt werden sollten.

Sicher ist im Moment allerdings, dass die im geförderten Bereich tätigen Bildungsträger eine Zulassung nach der AZWV (bzw. ihrer Entsprechung im neuen Gesetz) benötigen, also ein AZWV-zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem haben müssen. Dies ist losgelöst zu sehen von der DIN ISO 29990. Bislang mussten im FbW-Bereich tätige Bildungsträger eine gesonderte AZWV-Zertizierung haben, auch wenn bereits eine bescheinigte Testierung nach LQW oder eine Zertifizierung nach der ISO 29990 vorlag. Entsprechend wird also eine Zertifizierung nach DIN ISO 29990 nicht eine nach der AZWV ersetzen.

Das Fachgespräch wurde moderiert vom BBB-Vorsitzenden Siegfried Schmauder (im Foto vorn links), zugleich Hausherr der Kölner Veranstaltung. Der Workshop vermittelte ein deutliches Bild davon, dass im Moment im Bereich Qualitätsmanagement, bei AZWV und DIN ISO 29990, vieles in Bewegung ist. Zahlreiche Fragen konnten deshalb, zum jetzigen Zeitpunkt, nur unbeantwortet bleiben. So bestehen gute Chancen, dass später, bei einem weiteren BBB-Fachgespräch zum Qualitätsmanagement, einiges klarer sein wird.