FHM / BBB-Fachtagung zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente

Schon seit mehreren Jahren führt die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld gemeinsam mit dem Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. erfolgreich Fachtagungen für die Bildungsbranche durch, die regelmäßig auf bundesweite Resonanz stoßen.
Zur Fachtagung am 06. November 2008, bei der die Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Bildungsträger im Vordergrund standen, hatten 130 Bildungsexperten sowie hochkarätige Referenten – unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin, von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg – den Weg nach Bielefeld gefunden.
Anlass der Neuausrichtung sind aktuelle Forschungs- und Evaluationsberichte, die die bisherigen Maßnahmen auf Effektivität und Effizienz geprüft haben. Im Mittelpunkt steht die Stärkung und Verbesserung der Arbeitsvermittlung. Einige Maßnahmen wurden für gut befunden, andere für unwirksam, und ein Teil bleibt in der „Erprobung“.
Neben neuen Maßnahmen erfährt auch die Steuerung des reduzierten Instrumenteneinsatzes eine Veränderung, womit die Stärkung der Vermittler und Fallmanager vor Ort verbunden sein wird. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik braucht vor Ort größere Handlungsspielräume zur Erreichung einer schnelleren und nachhaltigeren Vermittlung in Erwerbstätigkeit.
Diese begrüßenswerten größeren dezentralen Handlungsspielräume spiegeln sich jedoch nur bedingt in den Finanzierungsgrundlagen der Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente wider. So wird der Wegfall der Freien Förderung im SGB III (§ 10, bis zu 10 % des Eingliederungstitels/’EGT) und die geplante Streichung der „Fördergeneralklausel“ im SGB II (§ 16 Abs. 2, Satz 1 „sonstige weitere Leistungen“) durch die Einführung eines „Experimentiertopfes“ (1 % des EGT im SGB III bzw. 2 % des EGT im SGB II) bei weitem nicht kompensiert.
Der Vorsitzende des Bildungsverbandes, Siegfried Schmauder, hat deshalb zur Eröffnung der Fachtagung in einem Problemaufriss zwar die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes für den BBB begrüßt, zugleich jedoch auch die aus Sicht der Bildungsbranche kritischen oder unzureichenden Einzelregelungen klar benannt. Im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens, das im Dezember abgeschlossen sein soll, wird der BBB versuchen, etwa in Einzelgesprächen mit Ausschussmitgliedern der Regierungsfraktionen, Änderungsvorschläge einzubringen.
Die Präsentation von S. Schmauder sowie die der übrigen Referenten können Sie unter
http://www.fhm-mittelstand.de/arbeitsmarktinstrumente.html
downloaden.