"Hartz-Evaluation"
Erster Bericht zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vorgelegt
Der Bericht 2005 der Bundesregierung zur "Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ist am 01. Februar 2006 vom Kabinett beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Mit dem Bericht wird eine erste, vorläufige Bestandsaufnahme zur Wirksamkeit der ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I-III") vorgenommen. Erst der für Ende 2006 vorgesehene Endbericht wird belastbare Aussagen über die Wirkungen der Arbeitsmarktreformen insgesamt zulassen. Mit der Vorlage des Berichtes erfüllt die Bundesregierung den Evaluationsauftrag aus der Entschließung des Parlaments vom November 2002. Untersucht wurden die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I-III"). Wegen des späteren In-Kraft-Tretens der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist diese Reform nicht Gegenstand des vorliegenden Zwischenberichts. Ergebnisse zu Hartz IV erfolgen in separaten Berichten frühestens ab Ende 2006.
Damit hat die Bundesregierung die bisher umfassendste Evaluation der deutschen Arbeitsmarktpolitik eingeleitet, an der mehr als 20 namhafte Forschungseinrichtungen mit insgesamt rund 100 Forscherinnen und Forschern beteiligt sind. Untersucht wurden die Wirkungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die Effekte der Reform der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen sowie der Umbau und die Akzeptanz der Bundesagentur für Arbeit. Diese Überprüfung der Wirksamkeit gesetzlicher Regelungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik ist Ausdruck einer transparenten und zielorientierten Politik. Die Ergebnisse des ersten Zwischenberichts sollten deshalb in ihrer Differenziertheit zur Kenntnis genommen und kritisch diskutiert werden, ohne dabei jedoch dem Abschlussbericht vorzugreifen.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben rund 2.500 Seiten und acht Einzelstudien geliefert. Hier ist zu beachten, dass die Ergebnisse und Bewertungen einen Zustand abbilden, der zum Teil bis zu zwei Jahre zurückliegt. Seit dem Erhebungszeitpunkt wurden eine Reihe von Weiterentwicklungen und Änderungen, insbesondere bei der Umgestaltung der Bundesagentur für Arbeit, vorgenommen. Einige Regelungen, die sich frühzeitig als nicht wirksam erwiesen, wurden zudem bereits modifiziert.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Der Bericht kommt zu der Erkenntnis, dass der organisatorische Umbau der alten Bundesanstalt für Arbeit zur neuen, dienstleistungsorientierten Bundesagentur für Arbeit in die richtige Richtung verläuft. Erstmals werde eine systematische Steuerung und eine Kontrolle der Leistungserbringung mit dem Ziel erhöhter Transparenz, Effektivität und Effizienz eingeführt.
Als erfolgreich haben sich dem Bericht entsprechend auch die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen, die berufliche Weiterbildung, die Eingliederungszuschüsse, das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) erwiesen.
Auch wenn der Bericht gewisse Einschränkungen macht (z. B. der sog. "Lock-In-Effekt"), so kommt er doch zu dem Ergebnis, dass Teilnehmer/innen einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildungsmaßnahme früher aus der Arbeitslosigkeit in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln als vergleichbare Nicht-Teilnehmer/innen.
Teilweise erfolgreich sind dem Zwischenbericht zufolge die Regelungen zu den Mini- und Midi-Jobs und die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes in diesen Bereichen war notwendig und wird von den Akteuren überwiegend positiv bewertet. Es zeigt sich ein Zuwachs bei der Zahl der Erwerbstätigen bei den Mini- und Midi-Jobs. Allerdings bilden die Mini-Jobs offenbar keine Brücke in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.Keine oder eine negative Integrationswirkung hatten bisher die Instrumente Vermittlungsgutschein, Beauftragung Dritter mit Vermittlung, Personal Service Agentur und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Unterschiedliche Reformelemente zielen auf eine verbesserte Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitnehmer/innen. Bisher blieben hier Erfolge jedoch aus. Die Evaluation zeigte auch, dass diese Instrumente bislang in der Öffentlichkeit und damit auch bei der eigentlichen Zielgruppe, den Betrieben, noch wenig bekannt sind. Es wäre wünschenswert, wenn die neuen Möglichkeiten, die den Unternehmen zusätzliche Anreize zur Einstellung Älterer verschaffen sollen, auch seitens der Bundesagentur offensiver kommuniziert würden. Die Regelungen wurden deshalb über das Jahr 2005 hinaus verlängert.
Diese ersten Ergebnisse der Evaluation sollten dazu beitragen, die vorhandenen Mittel so effektiv und zielgenau wie möglich einzusetzen. Wo Maßnahmen und Förderinstrumente nicht mehr überschaubar sind oder sich als unwirksam erwiesen haben, wird die Bundesregierung handeln. Bei einigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist dies bereits geschehen. So ist die Verpflichtung, im Bezirk jeder Agentur für Arbeit eine Personal-Service-Agentur einzurichten, abgeschafft worden. Und bereits in diesem Jahr wird die Zusammenführung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) zu einem einheitlichen Instrument erfolgen.
Der Bericht zeigt auch, dass Reformen an einem derart komplexen System ihre Wirkungen nicht schlagartig entfalten. Daher kommt er unter dem Strich zu einem eher ernüchternden Ergebnis.
Downloads:
Hartz-Evaluation Kurzfassung (24 Seiten) PDF: 115,6 KB
Hartz-Evaluation Volltext (279 Seiten) PDF: 1,9 MB