IB / BBB-Fachkonferenz - „Wie geht es weiter mit der Grundsicherung? – Entscheidungen müssen schnell fallen!“

Für die rund 60.000 Beschäftigten in den ARGEN und optierenden Kommunen ist die Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 unhaltbar. Damals hatte das oberste deutsche Gericht geurteilt, dass die Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit nicht verfassungsgemäß ist. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 2011 die so genannte Grundsicherung so zu organisieren, dass sie verfassungsgemäß ist.

So lange können weder die Kommunen, die die Grundsicherung selbst organisieren noch die ARGEN warten, kritisierten bei einer Konferenz des Bildungsverbandes und des Internationalen Bundes am 10. Oktober 2008 in Frankfurt am Main Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit und der Präsident des Deutschen Landkreistages, Hans Jörg Duppré. Die Politik müsse jetzt zeitnah entscheiden, wie es in diesem Bereich weitergehen soll. Das sei auch im Interesse der Träger, unterstrich der IB-Vorstandsvorsitzende und BBB-Vorstandsmitglied, Werner Sigmund. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind genauso an einer Klärung der Situation und kompetenten Ansprechpartnern in den ARGEN und optierenden Kommunen interessiert.“

Aktuell sei es so, unterstrich Alt, dass vor allem den ARGEN die Mitarbeiter in Scharen wegliefen. Damit ginge viel Know-how verloren, so dass auch die Menschen, die auf die Grundsicherung nach dem SGB II angewiesen seien, unter diesen unhaltbaren Zuständen litten. Das gefährde auch deren Integration in die Gesellschaft, eines der Hauptziele des vor vier Jahren in Kraft getretenen Gesetzes. Die Bundesagentur favorisiert eine Lösung, in der die ARGEN im Prinzip so weiterarbeiten können wie bisher. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür müssten jedoch noch geschaffen und die aktuelle Hängepartie beendet werden.

Einer solchen Lösung würden die Landkreise nur zustimmen, machte Duppré klar, wenn die neue rechtliche Lösung den Kreisen und Kommunen eher die Möglichkeit geben würde, sich zu entscheiden, ob sie optieren oder sich einer Arbeitsgemeinschaft anschließen wollen. Aktuell sei es so, dass es beispielsweise nach der Zusammenlegung von Kreisen Gebietskörperschaften gebe, in denen einen Teil einer ARGE angehöre und ein Teil die Grundsicherung selbst organisiert. Das erschwere die Arbeit in nicht akzeptabler Weise und gefährde ebenfalls den Integrationserfolg.

Einig sind sich Alt und Duppré in der Forderung, dass die Betroffenen die Unterstützungsleistung nach wie vor aus einer Hand bekommen müssten – dieses Ziel dürfe bei einer Neuregelung nicht aus den Augen verloren werden.

Der Bildungsverband wird sich auf seiner Vorstandssitzung am 10. Dezember 2008 erneut mit der Neugestaltung der Strukturen im Bereich der Grundsicherung befassen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass heute schon knapp 60 % der Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) aus dem Rechtskreis SGB II und damit aus den ARGEN kommen und deshalb Unsicherheiten und Kompetenzgerangel in der weiteren Arbeit der Job Center nicht zu Lasten der Leistungsempfänger ausgetragen werden dürfen.

Am Rande der Tagung (v.l.n.r.): der Präsident des Deutschen Landkreistages, Hans Jörg Duppré, IB-Vorstandsvorsitzender und BBB-Vorstandsmitglied Werner Sigmund und Heinrich Alt, Vorstand der BA