Qualitätsgrundsätze der Mitglieder im Bildungsverband   

Um die hohe Qualität der beruflichen Weiterbildung auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, fordert der BILDUNGSVERBAND alle Mitgliedsunternehmen auf, in ihren Unternehmen ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem zu leben. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen aus Kundenbeziehungen ist jedoch die Festlegung auf ein bestimmtes QM-System oder QM-Modell nicht hilfreich. Die Qualitätsgrundsätze der BA bzw. die Ausführungsbestimmungen zur Rechtsverordnung nach § 87 SGB III betrachten wir als Mindeststandard.

Die regelmäßige Trägerzertifizierung durch eine unabhängige Stelle wird begrüßt.

Die im BILDUNGSVERBAND organisierten Weiterbildungsunternehmen stellen die folgenden 9 Qualitätsgrundsätze auf:

  1. Die Mitglieder des BILDUNGSVERBANDES verpflichten sich zur Aufrechterhaltung eines die Geschäftsprozesse in geeigneter Weise abbildenden Qualitätsmanagementsystems. 

  2. Jedes Mitgliedsunternehmen verpflichtet sich, nach wirtschaftlichen und pädagogischen Kriterien zu arbeiten und das gewählte Qualitätsmanagementsystem durchzusetzen und einzuhalten. 

  3. Zur Absicherung des Qualitätsmanagementsystems benennt jedes Mitgliedsunternehmen eine für das Qualitätsmanagement verantwortliche Person. 

  4. In allen Mitgliedsunternehmen ist sichergestellt, dass alle Führungsebenen systematisch auf die Verbesserung der Qualität der Prozesse und Prozessergebnisse hinwirken.

  5. Berufliche Bildung bedarf der höchstmöglichen Kundenorientierung. Bei der Entwicklung des Kursdesigns, der Teilnehmerberatung wie auch bei der Kursdurchführung und –evaluation stehen die Ziele der Kunden im Mittelpunkt. 

  6. Es besteht die Verpflichtung, die Teilnehmer über Voraussetzungen, Ablauf und Ziele eines Kurses zu beraten. Die Teilnehmer werden bei dem Erreichen ihrer persönlichen beruflichen Ziele unterstützt.

  7. Es ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Honorarkräfte aufgrund ihrer persönlichen, fachlichen und didaktischen Fähigkeiten geeignet sind, den Bildungsauftrag im Sinne des Kunden zu erfüllen. 

  8. Es ist sichergestellt, dass die sachlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungen den Anforderungen einer modernen Erwachsenenpädagogik gerecht werden. 

  9. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, durch bestmögliche Kursqualität und vertrauensbildende Maßnahmen in der Wirtschaft sowie bei privaten und öffentlichen Institutionen ihre Teilnahmebescheinigungen/-zertifikate dauerhaft als ein Qualitätsdokument für den Teilnehmer zu etablieren.

Die Einhaltung der Qualitätsgrundsätze bei den im BILDUNGSVERBAND organisierten Weiterbildungsunternehmen wird regelmäßig nachgewiesen und dokumentiert; ein gemeinsamer Arbeitskreis berichtet dem Vorstand

 

Stand: April 2005

 

Hier können Sie die Qualitätsgrundsätze als PDF-Dokument herunterladen.